Technische Dokumentation und die Europäische Kommission

Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG (vormals 89/392/EWG) gehört zu einer Reihe von Richtlinien, die zu dem Zweck eingeführt wurden, einen gemeinsamen europäischen Markt für Güter und Dienstleistungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurden mit der Maschinenrichtlinie harmonisierte Anforderungen an die Maschinensicherheit für die verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.

Diese Richtlinie wurde durch eine neue Richtlinie ersetzt (2006/42/EG), die seit dem 29. Dezember 2009 gilt. Der Punkt 1.7.4 in Anhang I besagt, dass der Lieferumfang einer jeden Maschine eine Bedienungsanleitung in Originalsprache sowie eine in die Sprache des Landes, in dem die Maschine betrieben werden soll, übersetzte Version enthalten muss.

Den vollständigen Text der Richtlinien können Sie auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission nachlesen.